Die neuen EU-Regelungen führen dazu, dass in der Europäischen Union sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden müssen. Die technischen Anforderungen an den «intelligenten Fahrtschreiber» sind im Anhang I C (sogenannter «technischer Anhang I C») der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Europäischen Kommission enthalten.
Die neue Verordnung (EU) Nr.165/2014 hat zum Ziel, das Fahrtschreibersystem insgesamt sicherer gegenüber Manipulationen zu machen, die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen durch die Vollzugsbehörden zu verbessern und die Bedienung des Fahrtschreibers für die Benutzer zu vereinfachen. Mit der zunehmenden Digitalisierung im Verkehrssektor entstand auch das Bedürfnis, die vorhandenen Technologien zu vernetzen.
Welches sind die Neuerungen mit der Einführung des intelligenten Fahrtschreibers?
- Der intelligente Fahrtschreiber verfügt über eine Anbindung zum globalen Navigationssatellitensystem (GNSS). Der Fahrtschreiber erfasst automatisch die Fahrzeugposition zu Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie nach jeweils 3 aktiven Fahrstunden.
- Der Fahrtschreiber verwendet für Fernabfragen die sichere Funkübertragung DSRC (Dedicated Short Range Communication). Diese Technologie ermöglicht es den Kontrollbehörden Daten aus dem Fahrtschreiber zu prüfen, ohne das Fahrzeug dazu anhalten zu müssen.
- Über eine Schnittstelle kann der intelligente Fahrtschreiber Daten mit intelligenten Verkehrssystemen (IVS) austauschen. Externe Geräte können auf Personendaten einschliesslich der Standortdaten des Fahrzeugs aber nur zugreifen, wenn der Führer oder die Führerin, auf den sich die Daten beziehen, der Datenübertragung ausdrücklich zugestimmt hat.
- Die Sicherheitsmechanismen zwischen den verschiedenen Komponenten des intelligenten Fahrtschreibers erfüllen die neuen technologischen Anforderungen und gewährleisten einen besseren Datenschutz.
- Abgesehen von den Werkstattkarten sind die aktuellen Fahrtschreiberkarten mit den intelligenten Fahrtschreibern kompatibel und können bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzt werden. Die Karten der ersten Generation werden nach Ablauf der Gültigkeit mit dem üblichen Erneuerungsverfahren durch Karten der zweiten Generation ausgetauscht.
- Mechaniker müssen eine Werkstattkarte der zweiten Generation erwerben, um mit dem intelligenten Fahrtschreiber arbeiten zu können. Diese neue Werkstattkarte wird nur ausgestellt, wenn eine spezifische Ausbildung zum intelligenten Fahrtschreiber absolviert wurde.
- Die Kontrollkarten der zweiten Generation für Vollzugsbehörden sind neu zwei Jahre gültig.