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Einführung des neuen Smart Tachographen Version 2

Im Zuge der Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Version (Gen2 V2 bzw. Smart Tacho, Version 2) zum Stichtag 21.08.2023 wurden im Rahmen des EU-Mobilitätspaket 1 durch die EU-Kommission Änderungen an den Datenstrukturen der digitalen Tachographen vorgeschrieben. Diese sind innerhalb der Durchführungsverordnung EU 2021/1228 festgelegt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen.

Die Version 2 des intelligenten Tachografen wird von Continental VDO als «DTCO 4.1» und von Stoneridge als «SE5000 Smart 2» bezeichnet.

Was sind die Neuerungen der Fahrtenschreiber GEN2 V2 gegenüber GEN2 V1?

Ab dem 21.08.2023 ist Ihr neu zugelassenes Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtschreiber der Generation 2 ausgerüstet. Für Sie als Fahrzeughalter gilt es folgendes zu beachten:
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  • Automatische Aufzeichnung von Grenzübertritten, was den Kontrollbehörden hilft, die Angaben bezüglich der Fahrstrecke überprüfen zu können.
  • Möglichkeit der Protokollierung von Be- und Entladevorgängen
  • Verdoppelung der Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage (Pflicht ab Ende 2024)
  • Der intelligente Fahrtenschreiber verfügt über die Möglichkeit, die Signale des globalen Navigationssatellitensystem (GNSS) auf ihre Echtheit zu überprüfen. Mehr Datensicherheit und Schutz vor Cyber-Angriffen durch Nutzung des europäischen Galileo-Signals (OSNMA) (zum Start noch nicht aktiv)
  • Der Fahrtenschreiber verwendet für Fernabfragen die sichere Funkübertragung DSRC (Dedicated Short Range Communication) und bietet auf dieser Schnittstelle neuerdings auch Informationen zu Lenkzeitüberschreitungen. Diese Technologie ermöglicht es den Kontrollbehörden, zwecks Vorselektion bei Straßenkontrollen, Daten aus dem Fahrtenschreiber zu prüfen, ohne das Fahrzeug dazu anhalten zu müssen.
  • Gleich bleibt, dass alle Kontrollgerätekarten mit den neuen intelligenten Fahrtenschreibern kompatibel sind und bis zum Ende der Gültigkeit weiter genutzt werden können. Die Karten früherer Versionen werden nach Ablauf der Gültigkeit mit dem üblichen Erneuerungsverfahren durch Karten der GEN2 V2 ausgetauscht.

Gibt es eine Umrüstungspflicht? Wie sieht der Zeitplan aus?

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) müssen ab dem 21. August 2023 alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit intelligenten Tachographen der zweiten Version (GEN2 V2) ausgestattet sein.
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Bis 31.12. 2024 müssen alle Fahrzeuge mit analogen und digitalen Tachografen Gen1 (Anhang 1 und 1B) umgerüstet werden. Das sind alle Tachographen, die bis 14.06.2019 zugelassen waren. Dies gilt ebenfalls für alle Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht.

Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden und einen intelligenten Tachographen der 1. Generation (GEN2 V1) besitzen, müssen bis 18. August 2025 auf die neue Version Gen V2 umgerüstet werden.

Darüber hinaus wird ab Juli 2026 auch für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, bei grenzüberschreitender Güterbeförderung oder Kabotagebeförderungen der Tachograph (GEN2 V2) vorgeschrieben.

Was bedeuet das für Ihre Archivierungssoftware?

  • Ihre Archivierungssoftware muss die neuen Datenformate korrekt auslesen können
  • Ihre Download-Tools (Downloadkey, Terminal, Remote Download) müssen mit der Smart Tacho Version 2 kompatibel sein

Wichtig:

Die Fahrerkarten der vorherigen Generationen 1+2 sind weiterhin kompatibel und müssen NICHT erneuert werden.
Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor.

Die neuen Datenstrukturen des intelligenten Tachografen Version (Massenspeicher) sind mit älteren TachoPlus-Versionen nicht kompatibel. Zum Auslesen der neuen Tachographen und Fahrerkarten ist ein Update auf TachoPlus Version 4 erforderlich.

Dieses Update steht ab Anfang September 2023 zur Verfügung!

TachoPlus Web/Cloud-Kunden sind von diesem Upgrade Prozess NICHT betroffen!

Was bietet TachoPlus Version 4?

  • Problemloses Auslesen der Daten vom neuen intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation
  • Protokollierung der neuen Be- und Entladen Aktivitäten
  • Effizientes Arbeiten mit den eingelesenen Daten
  • Genaue Standortbestimmung des Fahrzeuges

Veränderungen bei den Download-Tools

  • VDO Downloadkey Pro

    Im Zuge der Umstellung auf die Version 2 des smarten Tachographen stellt VDO ein Softwareupdate für die Aktualisierung des Downloadkey „VDO DLK ProS“ bereit. Das Update können Sie im Supportbereich dieser Webseite kostenfrei herunterladen.

    Nachstehend eine Übersicht der notwendigen Maßnahmen.

    • VDO Downloadkey ProS: Sie benötigen lediglich das kostenfreie Firmwareupdate auf Version 3.1.2
    • VDO Downloadkey Pro: Sie benötigen das aktuelle Firmwareupdate UND die VDO-Lizenzkarte zur Freischaltung der Smart Tacho, Version 1 Daten.
    • VDO Downloadkeys Serie I + II sind nicht mehr kompatibel/ kein Update möglich!
    • Lizenzkarten sowie Downloadkeys der aktuellen ProS-Serie können über uns bezogen werden. Sprechen Sie uns einfach an.

     

    VDO Smart Terminal

    Im Zuge der Umstellung auf die Version 2 des smarten Tachographen stellt VDO ein Softwareupdate für die Aktualisierung des VDO Smart Terminals bereit. Das Update können Sie auf folgender Webseite VDO Fleet Deutschland herunterladen.

    Das VDO Terminal I + II sowie die Downloadterminal Pro Serie sind nicht mehr kompatibel/ kein Update möglich!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf häufig gestellte Fragen
Meine bestehenden Fahrzeuge in der «EU» fahren nur national. Muss ich auch auf den neuen Tachographen umrüsten?
Wenn die Fahrzeuge nicht im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, gilt keine Nachrüstpflicht.
Meine bestehenden Fahrzeuge in der «Schweiz» fahren nur national. Muss ich auch auf den neuen Tachographen umrüsten?
Wenn die Fahrzeuge nicht im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, gilt keine Nachrüstpflicht außer, das Fahrzeug ist zwischen dem 21.8.2023 und 31.5.2024 mit einem GEN2 V1 Tachographen zugelassen worden. Dann muss der Tachograph bis zur nächsten Nachprüfung umgerüstet werden.
Benötigen wir für unsere Auswerte- und Archivierungs-Software TachoPlus ein Upgrade?
Ja, Sie benötigen das TachoPlus 4.x Upgrade. Diese Version ist ab Sept. 2023 verfügbar.
Können wir unsere Download-Tools weiterhin verwenden?
Der Downloadkey PRO S ist kompatibel, die Software benötigt jedoch ein Update. Downloadkeys Version I und II werden nicht mehr unterstützt. Das VDO Downloadterminal DLT Pro und auch ältere Terminal-Modelle sind leider nicht mehr kompatibel und müssen durch das aktuelle VDO SmartTerminal ersetzt werden.
Müssen die Fahrer weiterhin nach der Grenze einen Halt einlegen und das Land manuell im Fahrtenschreiber eingeben?
Nein. Der neue Tachograph GEN2 V2 erkennt den Grenzübertritt automatisch und ein Halt ist nicht mehr notwendig.
Was ist mit der Länderauswahl bei Schichtbeginn und Schichtende? Geht das auch automatisch?
Leider nein. Der neue Tachograph GEN2 V2 schlägt jedoch das Land automatisch vor und muss vom Fahrer nur noch quittiert werden.
Wo kann ich mehr über die technischen Hintergründe erfahren?
Die vollständigen technischen Spezifikationen des gesamten Systems sind im Anhang 1C der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 in der Fassung 2023/980 zu finden.

Wir sind gerne für Sie da!

TachoPlus Fleet Solutions GmbH
 
Am Bahnhof 1
D-72505 Krauchenwies
 
Telefon +49 7576 97590 10
Telefax +49 7576 97590 29
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