Einführung neuer Tachograf

Die neuen EU-Regelungen führen dazu, dass in der Europäischen Union sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden müssen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie im Video.

Was ändert sich für den Fuhrparkhalter?

Ab dem 15.06.2019 ist Ihr neu zugelassenes Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet. Für Sie als Fahrzeughalter gilt es folgendes zu beachten:

  • Die neu eingeführten Tachographenkarten funktionieren auch an Generation 1 Geräten
  • Die Download-Tools müssen mit dem intelligenten Fahrtschreiber kompatibel sein
  • Ihre Archivierungssoftware muss die neuen Datenformate verstehen
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Die neuen EU-Regelungen führen dazu, dass in der Europäischen Union sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden müssen. Die technischen Anforderungen an den «intelligenten Fahrtschreiber» sind im Anhang I C (sogenannter «technischer Anhang I C») der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Europäischen Kommission enthalten.

Die neue Verordnung (EU) Nr.165/2014 hat zum Ziel, das Fahrtschreibersystem insgesamt sicherer gegenüber Manipulationen zu machen, die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen durch die Vollzugsbehörden zu verbessern und die Bedienung des Fahrtschreibers für die Benutzer zu vereinfachen. Mit der zunehmenden Digitalisierung im Verkehrssektor entstand auch das Bedürfnis, die vorhandenen Technologien zu vernetzen.

Welches sind die Neuerungen mit der Einführung des intelligenten Fahrtschreibers?

  • Der intelligente Fahrtschreiber verfügt über eine Anbindung zum globalen Navigationssatellitensystem (GNSS). Der Fahrtschreiber erfasst automatisch die Fahrzeugposition zu Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie nach jeweils 3 aktiven Fahrstunden.

  • Der Fahrtschreiber verwendet für Fernabfragen die sichere Funkübertragung DSRC (Dedicated Short Range Communication). Diese Technologie ermöglicht es den Kontrollbehörden Daten aus dem Fahrtschreiber zu prüfen, ohne das Fahrzeug dazu anhalten zu müssen.

  • Über eine Schnittstelle kann der intelligente Fahrtschreiber Daten mit intelligenten Verkehrssystemen (IVS) austauschen. Externe Geräte können auf Personendaten einschliesslich der Standortdaten des Fahrzeugs aber nur zugreifen, wenn der Führer oder die Führerin, auf den sich die Daten beziehen, der Datenübertragung ausdrücklich zugestimmt hat.

  • Die Sicherheitsmechanismen zwischen den verschiedenen Komponenten des intelligenten Fahrtschreibers erfüllen die neuen technologischen Anforderungen und gewährleisten einen besseren Datenschutz.

  • Abgesehen von den Werkstattkarten sind die aktuellen Fahrtschreiberkarten mit den intelligenten Fahrtschreibern kompatibel und können bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzt werden. Die Karten der ersten Generation werden nach Ablauf der Gültigkeit mit dem üblichen Erneuerungsverfahren durch Karten der zweiten Generation ausgetauscht.

  • Mechaniker müssen eine Werkstattkarte der zweiten Generation erwerben, um mit dem intelligenten Fahrtschreiber arbeiten zu können. Diese neue Werkstattkarte wird nur ausgestellt, wenn eine spezifische Ausbildung zum intelligenten Fahrtschreiber absolviert wurde.

  • Die Kontrollkarten der zweiten Generation für Vollzugsbehörden sind neu zwei Jahre gültig.

Was bedeuet das für Ihre Archivierungssoftware?

  • Ihre Archivierungssoftware muss die neuen Datenformate korrekt auslesen können
  • Ihre Archivierungssoftware muss kompatibel mit den neuen Download-Tools sein


Das alles ermöglicht Ihnen die neue und einsatzbereite TachoPlus Version 3.

  • Problemloses Auslesen der Daten vom neuen intelligenten Fahrtenschreiber
  • Effizientes Arbeiten mit den eingelesenen Daten
  • Genaue Standortbestimmung des Fahrzeuges
    Modernes und übersichtliches Design

Veränderungen VDO Downloadkey Pro

Im Zuge der Umstellung ergibt sich auch Handlungsbedarf bei den Downloadtools. Die von uns vertriebenen VDO Downloadkeys (DLK I und DLK II) sind mit den neuen Fahrtenschreibern und Fahrerkarten NICHT mehr kompatibel.

Für die VDO Downloadkey Pro Generation wird seitens VDO eine kostenpflichtige Upgrademöglichkeit angeboten. Über eine Lizenzkarte, die in den Kartenleser des Downloadkey Pro gesteckt wird, erfolgt die Freischaltung der neuen Funktionalität.
Somit ist gewährleistet,  dass Sie auch für die den Einsatz der Technik gerüstet und vorbereitet sind.

Ab sofort vertreiben wir ausschließlich den VDO Downloadkey Pro S. Dieser beinhaltet bereits die Freischaltung der Smart-Tacho-Funktionalität und bedarf keiner zusätzlichen Lizenzkarte.

Wir sind gerne für Sie da!

TachoPlus Fleet Solutions GmbH
 
Am Bahnhof 1
D-72505 Krauchenwies
 
Telefon +49 7576 97590 10
Telefax +49 7576 97590 29
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