Länderkennzeichen nach Grenzübertritt ab dem 02.02.2022
Im Juli 2020 wurde das EU-Mobilitätspaket I mit dem Ziel verabschiedet, Fairness und Wettbewerb, die Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal und die effizientere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu optimieren.
Ein Teil, der immer wieder Fragen aufwirft, ist die Eingabe des Länderkennzeichens nach dem Grenzübertritt.
Unter anderem muß das Fahrpersonal im grenzüberschreitenden Verkehr ab dem 02. Februar 2022 unmittelbar nach dem Grenzübertritt das Länderkennzeichen des Landes, in das es eingereist, ist im digitalen Tachographen dokumentieren (EU) 165/2014, Art. 34 Abs 7.
Wichtige Hinweise:
Die Eingabe erfolgt beim ersten Halt auf dem nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze
Bei Einreise mit Fähre oder Eisenbahn erfolgt die Eingabe des Landes im Ankunftshafen bzw. -bahnhof.
Je nach Generation des digitalen Tachographen wird das Land zur Bestätigung (z.B. VDO 4.0e/Stoneridge SE5000-8 RG) vorgeschlagen.
Die Speicherung erfolgt ausschließlich durch Bestätigung des Fahrpersonals
Lassen Sie sich bitte nicht von einschlägigen Falschinformationen verleiten!
Der Tachograph speichert die Information bei Grenzübertritt NICHT automatisch!
Die entsprechenden Änderungen werden mit TachoPlus ab Version 3.4x berücksichtigt und auf mögliche Verstöße hingewiesen.